2. Das Grundbuchamt Z. wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. 3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 31. Dezember 2020 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 2'000.00 zu leisten. 4. Zustellung des Doppels des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 15. Dezember 2020 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 31. Dezember 2020.