Zustellung an:  die Gesuchstellerin (mit Abrechnung)  die Gesuchsgegnerin (Vertreter; zweifach mit Gesuch vom 2. Dezember 2020 und Eingabe vom 11. Dezember 2020 [inkl. Beilagen] der Gesuchstellerin) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheids an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.