" Kein Stockwerkeigentum Das Grundbuchamt Zofingen sei im Sinne von Art. 961 ZGB (sofort und ohne Anhörung der Gegenpartei) einstweilen anzuweisen, zugunsten des Gesuchstellers und zulasten des Grundstücks des Gesuchsgegners ein Pfandrecht vorläufig im Grundbuch einzutragen Liegenschaft gem. Grundbuchauszug Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen. Für eine Pfandsumme von Fr. 74'528.0 nebst Zins zu 5.00 % seit 01.10.2020 Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Gesuchsgegners."