4. 4.1. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet. 4.2. Der Gesuchsgegnerin sind bisher keine Kosten entstanden. Ihr ist daher keine Parteientschädigung zuzusprechen. Der Vizepräsident verfügt: 1. Die Eingabe von F.K. vom 16. November 2020 wird zurückgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Parteientschädigungen werden keine zugesprochen.