juristische Person kann nicht als berufsmässige Prozessvertreterin mandatiert werden.1 3. Eingaben von unzulässigerweise als berufsmässige Vertreter auftretenden Personen sind unwirksam.2 Sie sind vom Gericht zurückzuweisen.3 Eine nachträgliche Genehmigung der unzulässigen Eingabe kommt nicht in Betracht, sondern ist von der Partei selber oder einem zulässigen Vertreter zu wiederholen.4 Die Eingabe vom 16. November 2020 ist somit unwirksam und wird zurückgewiesen.