5.2. Die Gesuchsgegnerin hat der Gesuchstellerin deren Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 1'000.00 (inkl. Auslagen) zu ersetzen. 5.3. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten mittels separater Verfügung oder im ordentlichen Verfahren bleibt vorbehalten, falls dieses vor dem Handelsgericht stattfindet. Zustellung an:  die Gesuchstellerin (Vertreter; zweifach mit Kopie der Eingabe der M. GmbH vom 2. September 2019)  die Gesuchsgegnerin (Vertreter; zweifach mit Kopie der Eingabe der M. GmbH vom 2. September 2019 und inkl. Einzahlungsschein) Zustellung an:  das Grundbuchamt Baden (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist)