5. 5.1. Infolge hinreichender Sicherheitsleistung i.S.v. Art. 839 Abs. 3 ZGB vermag die Gesuchstellerin die Bestätigung der vorläufigen Eintragung des von ihr anbegehrten Bauhandwerkerpfandrechts in Höhe von Fr. 32'640.60 auf dem Grdst.-Nr. XXX GB Spreitenbach nicht mehr erreichen. Das gesuchstellerische Interesse an der Verfahrensfortführung ist in dieser Hinsicht folglich untergegangen.