Vorliegend zu beurteilen bleibt die Frage, ob die Gesuchstellerin zur Eintragung des fraglichen Bauhandwerkerpfandrechts auf dem Grdst.-Nr. XXX GB Spreitenbach der Gesuchsgegnerin über Fr. 32'640.60 berechtigt war und damit einen (Teil-) Anspruch auf die von der Gesuchsgegnerin hinterlegte Realsicherheit von Fr. 33'000.00 hat.