" 1. Das Gesuch der Gesuchstellerin vom 4. Juli 2019 sei abzuweisen und das Grundbuchamt Baden sei richterlich anzuweisen, die zu Gunsten der Gesuchstellerin und zu Lasten der Gesuchsgegnerin auf der Liegenschaft Grundbuch Spreitenbach, Parzelle XXX, ______, für eine Pfandsumme von CHF 32'640.60 superprovisorisch bewilligte Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts mit sofortiger Wirkung zu löschen. 2. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Gesuchstellerin.