1. In Gutheissung des Gesuchs um Erlass superprovisorischer Massnahmen vom 4. Juli 2019 wird der Gesuchstellerin die Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Art. 837/839 i.V.m. Art. 961 ZGB auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, Grdst.-Nr. XXX GB Spreitenbach (E-GRID: CH ___), superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 32'640.60 bewilligt.