" 1. Das Grundbuchamt Baden sei richterlich anzuweisen auf dem Grundstück (Ort) Spreitenbach Nr.: XXX ein Bauhandwerkerpfandrecht im Betrag von Fr. 32'640.60 zuzüglich Zins zu / % seit / zu Gunsten der gesuchstellenden Partei vorläufig einzutragen. 2. Die vorläufige Eintragung sei unverzüglich zur Wahrung der Frist durch eine superprovisorische Verfügung anzuordnen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gegenpartei." 4. Am 4. Juli 2019 erliess der Vizepräsident folgende Verfügung: