2. Es sei der Rechtsvorschlag vom 21. November 2016 in der Betreibung Nr. YYY vom 16. November 2016 des Betreibungsamtes St. Gallen zu beseitigen, und es sei im Betrag in der Höhe von CHF 113'000.00 zzgl. Zins zu 5% seit 16. September 2016 sowie für die Betreibungskosten im Betrag von CHF 203.30 nebst 5% Zins seit dem 16. November 2016 definitive Rechtsöffnung zu erteilen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7% MWST) zu Lasten der Gesuchstellerin [recte: der Gesuchsgegnerin]."