" Das Grundbuchamt B. sei anzuweisen, zulasten des Grundstücks in der Gemeinde K., Grundbuch- / Grundblatt-Nr. (siehe Beilage) Kataster-Nr. , zugunsten von der gesuchstellenden Partei ein Bauhandwerkerpfandrecht für die Pfandsumme von CHF 119'420.3 nebst % Zins seit vorläufig als Vormerkung einzutragen. Die Anweisung sei superprovisorisch (d.h. sofort nach Eingang des Gesuchs ohne Anhörung der Gegenpartei) zu verfügen und dem Grundbuchamt unverzüglich zur vorläufigen Eintragung im Grundbuch mitzuteilen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gegenpartei."