Im darüber hinausgehenden Umfang wird die mit Verfügung vom 17. Januar 2019, Dispositiv Ziff. 4, superprovisorisch angeordnete vorsorgliche Massnahme aufgehoben. - 21 - 1.2. Art. 292 StGB lautet: " Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft." 1.3. Soweit mit dem Gesuch der Gesuchstellerin 1 vom 16. Januar 2019 mehr oder anderes verlangt wird, wird es abgewiesen.