1. 1.1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs der Gesuchstellerin 1 vom 16. Januar 2019 wird die mit Verfügung vom 17. Januar 2019, Dispositiv Ziff. 4, superprovisorisch angeordnete vorsorgliche Massnahme teilweise bestätigt und der Gesuchsgegnerin unter Androhung der Bestrafung der verantwortlichen Organe im Widerhandlungsfall nach Art.