10.2. Gesuch der Gesuchstellerin 2 Auf das Gesuch der Gesuchstellerin 2 wurde bereits mit der Verfügung vom 17. Januar 2019 nicht eingetreten. Es fielen hierfür keine nennenswerten Aufwände an, weshalb vom Erheben der Gerichtskosten abgesehen wird. Der Gesuchsgegnerin sind keine Aufwände entstanden. Der Vizepräsident erkennt: