10.1. Gesuch der Gesuchstellerin 1 Die Gesuchstellerin 1 unterliegt zufolge ihres sehr umfassend gestellten Rechtsbegehrens deutlich. In einem zentralen Punkt – keine Berichterstattung über die Kausalität ihres Verhaltens für den Eintritt des Todes bzw. der Hirnblutung mit Mittellinienverlegung – bekommt sie vorläufig allerdings Recht. Bei diesem Ausgang unterliegt die Gesuchstellerin 1 zu ¾.