· dass der der Patient nach der Öffnung der Türe durch die Feuerwehr tot aufgefunden worden sei, und · der Zeitpunkt, indem der Patient in W. gestorben ist sowie die Todesursachen. Untersagt ist jedoch eine Berichterstattung darüber, dass der Tod auf das Einsatzverhalten der Gesuchstellerin 1 zurückzuführen ist (Abänderung von E. 10 der Verfügung vom 17. Januar 2019).