re Anfahrtszeit von T., S., nach X., U., betrüge aber mindestens eine Stunde, zumal der Einsatz in T., S., noch nicht beendet wäre. Entsprechend müsste der örtliche Rettungsdienst kontaktiert werden, · dass der örtliche Rettungsdienst entgegen der Empfehlung von Dr. E. nicht aufgeboten worden sei. Stattdessen sei ein Team aus Z., S. zur Patientin nach X., U., geschickt worden, das dafür eine Fahrtdauer von mindestens einer Stunde benötigt habe, · dass dieses Team vor verschlossenen Türen gestanden habe und die Polizei sowie den Schlüsseldienst habe aufbieten müssen.