Bsp. 3: D. sei Co-Geschäftsführerin der Gesuchstellerin 1. Sie sei keine Ärztin. Sie habe die Weisung "……" erstellt [inkl. Wiedergabe des Inhalts der Weisung].), · dass sich die Abklärungen des Kantonsarztamtes des Kantons U. gegen die Gesuchstellerin 1 richten würden, · dass Dr. E. am Abend des 20. August 2018 von der Einsatzzentrale einen Anruf erhalten habe, mit welchem sie angewiesen worden sei, sich zu einer Patientin (Jahrgang 19xx) in X., U., zu begeben, die sich heftig den Kopf angeschlagen habe, · dass Dr. E. der Mitarbeiterin der Gesuchstellerin 1, die für diese