Ist die Veröffentlichung aber geplant, ist es der gesuchstellenden Partei nicht zumutbar, ein vermutungsweise über ein Jahr lang dauerndes Hauptsacheverfahren abzuwarten, während der Zeitungsartikel zuvor publiziert würde und die drohenden Nachteile eingetreten wären. Die Anordnung vorsorglicher Massnahmen will genau das verhindern und ist daher für solche Fälle geschaffen worden.