" Aus dem Fairnessprinzip und dem ethischen Gebot der Anhörung beider Seiten ("audiatur et altera pars") leitet sich die Pflicht der Journalistinnen und Journalisten ab, Betroffene vor der Publikation schwerer Vorwürfe anzuhören. Die zur Publikation vorgesehenen schweren Vorwürfe sind dabei präzis zu benennen. […]"