20 DAVID/FRICK/KUNZ/STUDER/ZIMMERLI (Fn. 19), N. 622. - 16 - sonen vorher anzuhören und dass das Versenden eines Fragekatalogs diese Vorgabe mustergültig erfüllt. Nur, darauf kommt es nicht an. Wie die Gesuchsgegnerin selbst offenlegt, erfolgt eine solche Anhörung nur vor der geplanten Publikation eines Zeitungsartikels. Die referenzierte Ziff. 3.8 der Richtlinien des Schweizer Presserats zum Journalistenkodex21 lautet wie folgt: