"Das Kantonsarztamt des Kantons U. führt im Fall X. eine Untersuchung gegen die Gesuchsgegnerin 1. Es gilt die Unschuldsvermutung." oder "Der Todesfall des Patienten in W. wird von der Staatsanwaltschaft des Kantons Q. als aussergewöhnlich angesehen und daher untersucht. Der Obduktionsbericht liegt noch nicht vor. Es gilt die Unschuldsvermutung." nicht untersagt.