Nicht als persönlichkeitsverletzend sind jedoch zurückhaltende Äusserungen und vage Andeutungen im Umfeld der Kausalität zu qualifizieren. Aussagen wie: "Wieso der Patient in W. gestorben ist, ist noch offen." versteht der Durchschnittsleser durchaus richtig, nämlich in dem Sinne, als dass zum heutigen Zeitpunkt noch nicht geklärt wurde, was Todesursache des Patienten in W. ist. Mit solchen zurückhaltenden Äusserungen geht beim Durchschnittsleser nicht die stillschweigende Vermutung ein- - 13 - her, die Gesuchstellerin 1 habe sich falsch oder gar widerrechtlich verhalten.