4.3. Würdigung An der Würdigung gemäss der Verfügung vom 17. Januar 2019 E. 6.3 ist grundsätzlich festzuhalten: Die Gesuchsgegnerin behauptet minutiös, welche Ereignisse sich anlässlich der beiden Einsätze in X. und in W. ergeben haben. Es bleibt daher beim bereits gewürdigten Sachverhalt: Der tatsächliche Ablauf der Ereignisse (vgl. bullet points oben in E. 4.1 sowie