Weder die Verwendung der Möglichkeits- noch der Frageform ändern per se etwas an der Qualifikation einer Äusserung als persönlichkeitsverletzend.9 Auch eine Vermutung kann persönlichkeitsverletzend wirken, da sie nach dem Verständnis eines Durchschnittskonsumenten nicht selten den Vorwurf, die entsprechende Person habe sich etwas zu Schulden kommen lassen, beinhaltet.10 Die Äusserung einer Vermutung kann im Einzelfall jedoch zulässig sein, wenn genügend deutlich auf den Vermutungscharakter hingewiesen wird.