21), · dass die Triagistin aufgrund der Weisung …… entschieden habe, den Einsatz selbst auszuführen, anstatt eine Ambulanz zu rufen (Antwort Rz. 21), · dass das Team der Aussenstelle R., das aufgeboten worden sei, nicht sofort verfügbar gewesen sei. Es habe noch andernorts im Einsatz gestanden, wodurch sich eine deutliche zeitliche Verzögerung ergeben habe, obwohl die Distanz R.-W. kurz gewesen wäre (Antwort Rz. 21), · dass das Einsatzteam deutlich mehr als eine Stunde benötigt habe, bis es beim Patienten gewesen sei (Antwort Rz.