bis das Team aus Z., S., aufgeboten worden sei (Antwort Rz. 16), · dass dieses Team anschliessend mindestens eine Stunde gebraucht habe, um nach X., U., zu gelangen (Antwort Rz. 16), · dass Dr. E. offenbar der Ansicht sei, die zeitliche Verzögerung habe sich negativ auf das Behandlungsergebnis ausgewirkt (Antwort Rz. 18), · dass die Gesuchstellerin 1 nicht zu den Blaulichtorganisationen gehöre und sich deshalb an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten müsse (Antwort Rz. 16), · dass zudem eine interne Weisung der Gesuchstellerin 1 (……) zentral sei, welche von D. erstellt worden sei (Antwort Rz. 17), · dass D.