Patientin sei tief bewusstlos und mit lichtstarren weiten Pupillen aufgefunden worden (Antwort Rz. 12), · dass zwischen dem Eingang des Telefonats und dem Eintreffen des Arztes eine sehr lange Zeitdauer, ca. 2.5 bis 3 Stunden, vergangen sei (Antwort Rz. 12), · dass es nicht selten vorkomme, dass Mitarbeiter der Gesuchstellerin 1, die sich im Einsatz befänden, die Anweisung erhielten, zu Patienten zu fahren, obwohl klar sei, dass eine Einweisung ins Spital erforderlich werde (Antwort Rz. 12), · dass der Notfall um ca. 18:20 Uhr gemeldet worden sei (Gesuch Rz. 16) und die Patientin da noch bei klarem Bewusstsein und in