· dass die Gesuchstellerin 1 am 20. August 2018 einen Einsatz in X. durchgeführt habe (Antwort Rz. 12), · dass die Patientin eine Hirnblutung mit Mittellinienverlagerung erlitten habe (Antwort Rz. 12), · dass dieser Vorfall von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons U. abgeklärt werde (Antwort Rz. 12), · dass sich diese Abklärungen gegen die Gesuchstellerin 1 richte (Antwort Rz. 12), · dass Dr. E. am Abend des 20. August 2018 von der Einsatzzentrale einen Anruf erhalten habe, mit welchem sie angewiesen wurde, sich zu einer Patientin (Jahrgang 19xx) in X., U., zu begeben, die