· mit dem Einsatz vom 20. August 2018 nur jener Einsatz von diesem Datum gemeint ist, bei welchem eine Patientin in X. abgeholt und ins Spital V. gefahren wurde. Diese Patientin soll anschliessend wegen einer Hirnblutung mit Mittellinienverlagerung nach U. verlegt worden sein (Gesuch Rz. 11). Andere Einsätze der Gesuchstellerin 1 vom 20. August 2018 sind vom Rechtsbegehren Ziff. 1 nicht umfasst. · mit dem Einsatz nach dem 31. August 2018 nicht jegliche Einsätze der Gesuchstellerin 1 nach diesem Datum gemeint sind.