6. Mit Gesuchsantwort vom 25. Januar 2019 stellte die Gesuchsgegnerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Das Gesuch der Gesuchstellerinnen sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchstellerinnen. Verfahrensantrag 3. Die mit Verfügung vom 17. Januar 2019 angeordnete superprovisorische Massnahme sei mit sofortiger Wirkung aufzuheben." -5-