1. 1.1. In Gutheissung des Gesuchs vom 16. April 2019 wird die Gesuchsgegnerin unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe nach Art. 292 StGB verpflichtet, das von ihr benutzte Mietobjekt "Restaurant EG, B.-Strasse 21, M.", bis spätestens Freitag, 31. Mai 2019, 18:00 Uhr, ordnungsgemäss zu räumen, zu reinigen und zu verlassen. 1.2. Art. 292 StGB lautet: " Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft."