Das Rechtsbegehren Ziff. 1 ist daher vollumfänglich gutzuheissen. 4. Anspruch auf direkte Vollstreckung (Rechtsbegehren Ziff. 2) In Rechtsbegehren Ziff. 2 beantragt die Gesuchstellerin, für den Fall der Nichtbefolgung des richterlichen Befehls sei der Gesuchsgegnerin das Recht einzuräumen, die polizeiliche Räumung des Mietobjekts auf Kosten der Gesuchsgegnerin zu verlangen. Zudem sei der Gesuchsgegnerin für diesen Fall eine Busse nach Art. 292 StGB einzuräumen.