Die Gesuchstellerin behauptet für das Mietobjekt "Restaurant EG, B.- Strasse 21, M." sei zwischen den Parteien ein faktisches Mietverhältnis zustande gekommen, da die Gesuchsgegnerin den monatlichen Mietzins von Fr. 5'947.45 bezahlt habe, ohne dass ein schriftlicher Mietvertrag mit einer bestimmten Kündigungsdauer abgeschlossen worden sei (Gesuch Rz. 4). Infolge Verzug von Mietzinszahlungen habe die Gesuchstellerin der Gesuchsgegnerin am 14. Januar 2019 die Kündigungsandrohung zugestellt (Gesuch Rz. 5; GB 6).