2018 als Beilage zur Gesuchsantwort). Falls die Gesuchsgegnerin das Mietobjekt gemäss Mietausweisungsgesuch räumen müsse, entstände T. A. als Besitzer der Gesuchsgegnerin ein enormer finanzieller Schaden, welcher seine finanzielle Existenz grundlegend zerstören würde. Deshalb stelle er den Antrag auf Schadenersatz in Höhe von Fr. 200'000.00. Falls ein Mietvertrag zustande gekommen sein sollte, sei die Gesuchsgegnerin bereit, die offenen Mietschulden zu bezahlen.