55, 153 f. und 190 SIA-Norm 118) Vertragsbestandteil geworden und die entsprechenden Voraussetzungen für die Zusprechung des begehrten Verzugszinses gegeben sind. Für die vorläufige Eintragung der vier Bauhandwerkerpfandrechte ist der Anspruch 5 % Verzugszins ab 11. Dezember 2018 glaubhaft gemacht. 5. Eintragungsfrist Die Gesuchstellerin behauptet, die letzten Arbeiten seien am 4. Dezember 2018 ausgeführt worden (Gesuch Ziff. 4; GB 7). Die Gesuchsgegnerin bestreitet dies nicht.