Die Behauptungen der Gesuchstellerin sind zwar äusserst knapp, aber dennoch schlüssig: Sie behauptet nicht nur einen Grundvertrag abgeschlossen, sondern auch mit Regiearbeiten beauftragt worden zu sein. Sie habe sämtliche Bauarbeiten auftragsgemäss ausgeführt und darüber abgerechnet. Nach Abzug sämtlicher Zahlungen seien noch Fr. 49'782.10 ausstehend.