Zustellung an:  die Gesuchstellerin (mit Abrechnung mit Protokoll der Instruktionsverhandlung vom 31. Januar 2020)  die Gesuchsgegnerin (Vertreter; zweifach mit Protokoll der Instruktionsverhandlung vom 31. Januar 2020)  die gesuchsgegnerische Streitbetroffene (Vertreter; zweifach mit Protokoll der Instruktionsverhandlung vom 31. Januar 2020) - 16 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 90 ff. BGG)