126 Abs. 1 ZPO). Vorliegend erfolgte die Sistierung auf Wunsch der Gesuchstellerin, weil diese in aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit der gesuchsgegnerischen Streitberufenen stand. Der Sistierung stimmten alle Parteien zu (vgl. Verfügung vom 13. Januar 2020 sowie die E-Mail der gesuchsgegnerischen Streitberufenen vom