Am 9. Januar 2020 beantragte die Gesuchstellerin die Sistierung des Verfahrens. Mit Verfügung vom 13. Januar 2020 sistierte der Vizepräsident das Verfahren bis zum 23. Januar 2020 oder Widerruf durch eine Partei. Die Gesuchstellerin bezahlte den Gerichtskostenvorschuss am 23. Januar 2020 ohne dazu nochmals aufgefordert worden zu sein. -7-