19. Am 31. Januar 2020 fand eine Instruktionsverhandlung statt, anlässlich welcher die Gesuchstellerin und die gesuchsgegnerische Streitberufene sich insbesondere zum Antrag der Gesuchsgegnerin vom 24. Januar 2020 auf Nichteintreten äussern konnten. Weiter reichte die gesuchsgegnerische Streitberufene die Zahlungsgarantie Nr. 567 der U. AG vom 28. Januar 2020 über den Betrag von Fr. 223'000.00 ein. Auf Nachfrage des Vizepräsidenten hin erklärte sich die Gesuchstellerin mit dieser Zahlungsgarantie ausdrücklich einverstanden (Protokoll der Verhandlung vom 31. Januar 2020, S. 4). -6- Der Vizepräsident zieht in Erwägung: