13. 13.1. Mit Eingabe vom 20. Januar 2020 beantragte die Gesuchsgegnerin den Endtermin vom 23. Januar 2020 aufzuheben und das Verfahren unbefristet zu sistieren. Eine mündliche Verhandlung am 29. Januar 2020 sei nicht -5- möglich, da ihr Rechtsvertreter am 29. Januar 2020 den ganzen Tag als Referent an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften engagiert sei. Weiter verkündete die Gesuchsgegnerin der E. AG den Streit. 13.2. Mit Verfügung vom 21. Januar 2020 wies der Vizepräsident das Gesuch um unbefristete Sistierung ab, da die viermonatige Eintragungsfrist gemäss Art. 839 Abs. 2 ZGB am 11. Februar 2020 ablaufen werde.