12. 12.1. Mit Eingabe vom 9. Januar 2020 (Postaufgabe: 9. Januar 2020, Posteingang: 13. Januar 2020) beantragte die Gesuchstellerin die Sistierung des Verfahrens, da sie mit der E. AG, ihrer Vertragspartnerin, in Vergleichsverhandlungen stehe. 12.2. Die Gesuchsgegnerin erklärte mit E-Mail vom 10. Januar 2020, sie verwehre sich nicht gegen eine Sistierung des Verfahrens, solange keine vorläufige Vormerkung im Grundbuch erfolge.