2. Das Grundbuchamt Wohlen wird angewiesen, die Vormerkung gemäss Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 5. Juni 2019 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Grundpfandrechts anzuheben.