in Verzug. Praxisgemäss gerät er auch mit Ablauf einer in einer Rechnung gesetzten Zahlungsfrist, wie z.B. "zahlbar 30 Tage netto", ohne weitere Mahnung in Verzug.8 Bei einer Forderung auf angemessene Entschädigung nach Art. 672 Abs. 1 ZGB handelt es sich um eine obligatorische Forderung.9 Sie wird grundsätzlich sofort fällig (Art. 75 OR).