Anfangs Dezember 2018 habe die Gesuchsgegnerin die Gesuchstellerin von der Baustelle gewiesen und die Ausführungen weiterer Arbeiten untersagt. Die Liegenschaft sei derzeit zum Verkauf ausgeschrieben (Gesuch Rz. 5, GB 19-21). Die Gesuchstellerin habe von der Gesuchsgegnerin sowohl die Anzahlungen zurückverlangt als auch eine Entschädigung für den Wert der von ihr auf dem Grundstück ausgeführten Arbeiten. Die entsprechenden Rechnungen seien aber nicht bezahlt worden (Gesuch Rz. 6, GB 22 f.).