2. Anspruch auf vorläufige Eintragung einer Vormerkung 2.1. Parteibehauptungen Die Gesuchstellerin behauptet, sie sei mit der Gesuchsgegnerin übereinbekommen, dass sie dieser das Grdst.-Nr. 123 GB H. abkaufe und das geplante Bauprojekt realisiere. Die Gesuchstellerin habe für diesen Kauf eine Anzahlung von Fr. 160'000.00 geleistet. Zusätzlich seien der Gesuchsgegnerin weitere Fr. 250'000.00 übergeben worden (Gesuch Rz. 1, GB 6 f.).