3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Gesuchsgegnerin.“ Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Gesuchstellerin habe auf dem Grdst.-Nr. 123 GB H. – in der Erwartung dieses käuflich zu erwerben – ab Mitte Juni 2018 bis 30. November 2018 Arbeiten im Wert von Fr. 892'610.00 (vgl. GB 23) ausgeführt. Die Gesuchsgegnerin habe die Gesuchstellerin anfangs Dezember 2018 von der Baustelle gewiesen und ihr die Ausführung weiterer Arbeiten untersagt (GB 19). -3- 4. Am 30. Januar 2019 erliess der Vizepräsident des Handelsgerichts die folgende Verfügung: